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| Personal
Training
Steffi Volke
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Algemeine Geschäftsbedingungen
| Gemeinsames
Verständnis: |
Beide Parteien,
der Kunde, als auch Personal Training Steffi Volke, nachfolgend „PTSV“
genannt, definieren im Rahmen einer Honorarvereinbarung gemeinsam
ein Trainingsziel und /oder eine andere Dienstleistung (z.B. Wellnessmassage,
Beratungsgespräch etc.). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) ergänzen diese Vereinbarung um den juristischen Teil. Beide
Parteien sind sich darüber bewusst, dass eine offene Kommunikation
und ehrliche Kritikkultur nicht nur möglichen Dissens rechtzeitig
aufdeckt, sondern auch der Verbesserung der gemeinsamen Zielerreichung
dienen.
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| 1.
Termine |
1.Terminvereinbarungen
Einzeltermine finden nur auf Vereinbarung zwischen dem Kunden und
PTSV statt und sind verbindlich.
2.Trainingszeiten:
Montag – Freitag 6.00 – 22.00Uhr
Samstag nach Absprache
3.Storno / Absagen / unentschuldigtes Ausfallen
Sagt der Kunde einen Termin 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt
ab, entfällt der Termin. Erfolgt die Absage des vereinbarten
Termins in einem kürzeren Zeitraum, werden 50% des vereinbarten
Honorarsatzes fällig. Im Falle des unentschuldigten Nichteinhaltens
des vereinbarten Termins wird die volle vereinbarte Honorargebühr
zzgl. etwaiger Spesen fällig.
Änderungen von vereinbarten Terminen sind ausschließlich
telefonisch (auch Mailbox) durchzuführen. Die rechtzeitige Kenntnisnahme
von E-Mails, Fax-Mitteilungen, SMS etc. sind nicht sichergestellt
und gelten nicht als Medium zur Terminabsage.
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| 2.
Termine im Freien |
Absagen wegen
schlechten Wetters können nur von PTSV erfolgen. Der Kunde ist
selbst für seine eigene wettergerechte Bekleidung zuständig.
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| 3.
Vergütung |
a)
Die jeweils gültigen Honorarsätze sind in der Homepage von
PTSV (http://www.personal-training-volke.de/preise.htm
) und den jeweils aktuellen Broschüren ersichtlich.
Ausnahmen können spezielle Programme mit Sonderpreisen bilden.
Sollten Termine außerhalb der o.g. Trainingszeiten vereinbart
werden, erfolgt eine bilaterale Absprache über die Vergütung
der Sonderzeiten.
b) Nicht enthalten in den Honorarsätzen sind Nebenkosten
wie z.B. Eintrittsgelder, Übernachtungen und Spesen. Diese werden
gesondert berechnet.
c) Nebenkosten bei Massagen: Für die angebotenen
Wellnessmassagen sind alle Öle und Cremes, das Reinigen der Tücher,
Decken, Polster im Preis enthalten.
d) Anfahrtskosten siehe:
http://www.personal-training-volke.de/preise.htm
e) Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich inkl. der gesetzlichen
Steuer und ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung
auf die angegebene Kontoverbindung fällig. Bei Verzug wird ein
Säumniszuschlag von 10,00€ erhoben. Erst bei Ausgleich der
Forderung besteht ein Anspruch auf eine weitere Betreuung durch PTSV.
Spezielle Programme, die Sonderpreise beinhalten (z.B. 10er Karten),
werden gegen Vorkasse in Rechnung gestellt; bei Barzahlung erfolgt
eine Bestätigung durch Quittung.
f) Die Erstberatung ist kostenfrei.
g) Der Kunde verpflichtet sich, auf Wunsch des PTSV im Rahmen
jeder Betreuung, den Umfang jeder Leistung mit seiner Unterschrift
als Leistungsnachweis abzuzeichnen.
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| 4.
Sporttauglichkeit/ Haftung |
a)
Der Kunde versichert, sportgesund zu sein. Er hat sich aktuell bei
einem Arzt seines
Gesundheitszustandes versichert und lässt sich in regelmäßigen
Abständen von einem Facharzt auf seine Sporttauglichkeit hin
untersuchen. Jede gesundheitliche Veränderung aber auch Symptome
beim Training/Wellnessmassage wie z.B. Schmerz, Schwindel, Übelkeit
usw. sind Personal Training Steffi Volke sofort mitzuteilen. Der Empfehlung
des Personal Trainers, einen Arzt zu Rate zu ziehen, wird unbedingt
Folge geleistet.
b) Alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand
und zu Lebensumständen
sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten;
alle Änderungen sind PTSV sofort mitzuteilen.
c) Die Teilnahme an Trainingseinheiten/Wellnessmassagen
erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung für Sach- und Personenschäden
ist ausgeschlossen, es sei denn, PTSV ist ein vorsätzliches,
grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen.
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5.
Änderungen des Programmablaufs/ Terminabsage
PTSV behält sich vor, Änderungen der ausgeschriebenen Termine
sowie Änderungen des Programm- und Zeitablaufs in Absprache mit
dem Kunden vorzunehmen.
Ebenso behält sich PTSV die ersatzlose Streichung von Veranstaltungen
wie z.B. Gruppentraining, Vorträgen Herzgruppe, Rückenschule
bei zu geringer Teilnehmerzahl vor. Die Teilnehmer werden im Falle
von Terminabsagen rechtzeitig von PTSV in Kenntnis gesetzt.
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| 6.
Sonstige Haftung |
Die in der
Homepage oder auch verbal durch PTSV genannten Empfehlungen von Kooperationspartnern
erfolgt nur zur Information. Eine Haftung jeglicher Art im Zusammenhang
mit den Kooperationspartnern durch PTSV ist ausgeschlossen.
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| 7.
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden |
| Änderungen,
Ergänzungen oder Nebenabreden setzen ein beidseitiges Einverständnis
in Schriftform voraus. |
| 8.
Gerichtsstand |
| Gerichtsstand
ist Weilheim; es gilt Deutsches Recht. |
PTSV,
Oberhausen, 09-03-2008 |
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